Restschuldbefreiung

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Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist das Herzstück jeder privaten Insolvenz. Sie ermöglicht es Menschen mit hohen Schulden, nach einem gesetzlich geregelten Zeitraum von ihren verbleibenden Verbindlichkeiten befreit zu werden – unabhängig davon, wie viel sie tatsächlich zurückzahlen konnten. Sie markiert damit den Abschluss eines langwierigen Entschuldungsprozesses und symbolisiert oft einen echten Neuanfang.

Die Idee dahinter: Wer redlich versucht hat, seine Schulden zu tilgen, soll nicht lebenslang unter einer Last leiden, die faktisch nicht mehr zu stemmen ist. Die Restschuldbefreiung bietet Betroffenen einen neuen wirtschaftlichen Start – und ist eng mit Themen wie Schuldnerberatung, Insolvenzrecht, aber auch der Kreditaufnahme nach der Insolvenz verbunden.

Die Phasen auf dem Weg zur Restschuldbefreiung

Die Erlangung der Restschuldbefreiung ist an ein mehrstufiges Verfahren gebunden. Dieses Verfahren wird in Deutschland durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Der Ablauf sieht in der Regel wie folgt aus:

1. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird, muss der Schuldner versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen – z. B. durch Ratenzahlungen oder Vergleichsangebote.

2. Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Scheitert dieser Versuch, kann ein gerichtlicher Antrag gestellt werden. Das Insolvenzgericht prüft die Unterlagen und eröffnet im Erfolgsfall das Verfahren.

3. Wohlverhaltensphase

Hier verpflichtet sich der Schuldner über einen Zeitraum von drei Jahren, sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abzutreten. Er darf dabei keine neuen Schulden machen und muss bestimmten Auflagen nachkommen (z. B. Informationspflicht über Wohnortwechsel, Jobsuche).

4. Restschuldbefreiung

Am Ende der Wohlverhaltensphase entscheidet das Gericht, ob der Schuldner die gesetzlichen Anforderungen erfüllt hat. Ist dies der Fall, werden ihm die restlichen Schulden erlassen.

Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung

Nicht jeder Schuldner erhält automatisch die Restschuldbefreiung. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Keine neuen Schulden oder vorsätzliche Pflichtverletzungen während der Wohlverhaltensphase
  • Ehrliches Verhalten: keine Täuschung, keine Bevorzugung einzelner Gläubiger
  • Mitwirkungspflichten erfüllt: etwa durch wahrheitsgemäße Auskünfte, Annahme zumutbarer Arbeit
  • Keine Verurteilung wegen Insolvenzdelikten

Erfüllt der Schuldner alle Kriterien, steht der Restschuldbefreiung nichts im Wege – selbst wenn während der Wohlverhaltensphase nur geringe oder gar keine Rückzahlungen geleistet werden konnten.

Vorteile der Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist ein zentrales Element der sozialen Gerechtigkeit im Insolvenzrecht. Sie bietet:

  • Schutz vor lebenslanger Überschuldung
  • Einen klar geregelten Weg aus der Schuldenfalle
  • Psychische und wirtschaftliche Entlastung
  • Chancen für einen Neuanfang, etwa bei Wohnungssuche oder Selbstständigkeit

Besonders für Menschen, deren wirtschaftliche Existenz durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Trennung in Schieflage geraten ist, stellt die Restschuldbefreiung oft die einzige realistische Perspektive dar.

Auswirkungen auf die Bonität

Auch wenn die Schulden nach der Restschuldbefreiung rechtlich getilgt sind, bleibt der Eintrag darüber zunächst in der SCHUFA gespeichert – und zwar für drei Jahre nach Ablauf des Verfahrens. In dieser Zeit gilt der Betroffene weiterhin als eingeschränkt kreditwürdig, was sich z. B. auf folgende Punkte auswirken kann:

  • Erschwerte Kreditaufnahme
  • Ablehnung bei Mobilfunkverträgen oder Versandhändlern
  • Probleme bei Wohnungsbewerbungen

Erst nach Ablauf dieser drei Jahre wird der Eintrag gelöscht, und der Betroffene gilt auch bei Auskunfteien wie der SCHUFA wieder als „sauber“.

Kreditaufnahme nach der Restschuldbefreiung

Nach erfolgreicher Restschuldbefreiung ist eine Kreditaufnahme zwar nicht ausgeschlossen, aber mit Hürden verbunden. Viele Banken lehnen Anfragen automatisch ab, sobald ein negativer Eintrag vorliegt – selbst wenn dieser durch die Restschuldbefreiung neutralisiert wurde.

In dieser Phase kommen häufig Kreditvermittler wie Bavaria Finanz ins Spiel. Sie prüfen nicht nur den SCHUFA-Score, sondern auch:

  • Einkommen,
  • Haushaltsrechnung,
  • Beschäftigungssituation,
  • und Gesamtverschuldung (nach Befreiung meist 0 €).

Ein Kredit ist dann durchaus möglich – oft in kleinen Summen zur Umschuldung, für Anschaffungen oder zur Stabilisierung des Alltags.

Vorsicht vor unseriösen Versprechen

Gerade Menschen, die frisch aus der Insolvenz kommen, sind ein beliebtes Ziel für unseriöse Kreditvermittler. Sie nutzen die Unsicherheit der Betroffenen aus und werben mit Aussagen wie:

  • „100 % Kreditzusage – trotz Insolvenz“
  • „Sofortauszahlung – keine Prüfung“
  • „Finanzsanierung statt Kredit – mit Servicegebühr“

Oft werden dabei Vorkosten verlangt oder versteckte Verträge vermittelt. Wer gerade die Restschuldbefreiung erhalten hat, sollte besonders wachsam sein – und sich nur an Anbieter wenden, die transparent und gesetzeskonform arbeiten.

Bavaria Finanz und das Thema Restschuldbefreiung

Bavaria Finanz Service e.K. wirbt explizit damit, auch Menschen mit negativer SCHUFA oder abgeschlossener Insolvenz zu helfen. Für diese Zielgruppe ist die Restschuldbefreiung besonders relevant – denn sie signalisiert einen finanziellen Neubeginn.

Typische Merkmale bei Bavaria Finanz in diesem Zusammenhang:

  • Keine Vorkosten
  • Individuelle Prüfung statt automatischer Ablehnung
  • Berücksichtigung der Gesamtsituation
  • Diskrete und persönliche Beratung
  • Vermittlung auch bei niedriger Kreditsumme möglich

In Erfahrungsberichten loben viele Kunden besonders, dass sie nach der Restschuldbefreiung erstmals wieder Zugang zu einem Kredit erhalten haben – etwa zur Finanzierung eines Autos oder zur Kautionszahlung für eine neue Wohnung.

Tipps für Betroffene nach der Restschuldbefreiung

Wer den Weg durch die Insolvenz und Restschuldbefreiung gegangen ist, sollte folgende Punkte beachten:

  1. SCHUFA prüfen lassen
    Fordere deine kostenlose Selbstauskunft an – falsche oder veraltete Einträge korrigieren.
  2. Kleine Kredite zuerst
    Starte mit überschaubaren Beträgen, um deine Kreditwürdigkeit wieder aufzubauen.
  3. Vergleiche seriöser Anbieter nutzen
    Vermeide Lockangebote mit Vorkosten oder unrealistischen Versprechen.
  4. Keine neuen Schulden leichtfertig aufnehmen
    Ein Kredit ist ein Werkzeug – keine dauerhafte Lösung.
  5. Dokumentation bereithalten
    Einkommensnachweise, Arbeitsverträge und der Beschluss zur Restschuldbefreiung sollten griffbereit sein.

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